Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
- Kostenlos & unverbindlich
- Immobilienerfahrung in Rostock seit 1997
- Büro in der Krämerstraße
Öffnungszeiten: siehe Kontakt
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Der Energieausweis ist die einzige Unterlage, die das Gesetz ausdrücklich verlangt (Stand Oktober 2026). Alle anderen Papiere erwarten Käufer, Banken und Notar in der Praxis. Beginnen Sie früh, denn einige Dokumente brauchen Wochen.
- Aktueller Grundbuchauszug (beim Grundbuchamt, nur mit berechtigtem Interesse)
- Energieausweis
- Flurkarte und Lageplan (beim Katasteramt)
- Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung
- Baugenehmigungen, Baulasten- und Altlastenauskunft, soweit vorhanden
- Nachweise zu Modernisierungen (Heizung, Dach, Fenster, Dämmung) mit Rechnungen
- Versicherungsnachweise und Grundsteuerbescheid
- Bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan
- Bei Erbe: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
Brauche ich einen Energieausweis zum Hausverkauf?
Ja. Bei einem Verkauf muss ein Energieausweis vorliegen. Sie müssen ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen oder sichtbar auslegen. Nach dem Kaufvertrag erhält der Käufer ihn oder eine Kopie (§ 80 GEG). Details finden Sie im Ratgeber zum Energieausweis.
Wo bekomme ich die Unterlagen?
Vieles liegt schon bei Ihnen: Kaufvertrag, Rechnungen, Pläne. Fehlendes besorgen Sie bei den zuständigen Stellen. Klären Sie bei Behörden vorab Kosten und Bearbeitungszeit.
- Grundbuchauszug: Grundbuchamt beim Amtsgericht
- Flurkarte: Katasteramt
- Baugenehmigung und Bauakte: Bauamt der Stadt oder des Landkreises
- Energieausweis: ausstellungsberechtigte Fachleute (§ 88 GEG)
- Eigentumswohnung: Hausverwaltung
Warum sind vollständige Unterlagen so wichtig?
Käufer und Banken prüfen genau. Fehlende Papiere verzögern die Finanzierung und führen zu Preisverhandlungen. Unklare Angaben zum Haus können später Streit auslösen.
Geben Sie Mängel offen an, die Sie kennen. Das schützt Sie vor späteren Ansprüchen. Lassen Sie sich im Zweifel vom Notar oder Anwalt beraten.
Häufige Fragen
Muss ich einen Energieausweis vorlegen?
Ja. Bei Verkauf muss ein Energieausweis vorliegen und Interessenten spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden (§ 80 GEG, Stand Oktober 2026).
Wie komme ich an den Grundbuchauszug?
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Als Eigentümer haben Sie ein berechtigtes Interesse. Der Auszug kostet eine Gebühr.
Was ist, wenn mir Pläne oder Genehmigungen fehlen?
Fragen Sie beim Bauamt nach einer Kopie aus der Bauakte. Nicht jede Unterlage ist Pflicht, aber Käufer fragen oft danach.
Welche Unterlagen brauche ich bei einem Erbe?
Zusätzlich einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ohne Nachweis der Erbenstellung kann das Grundbuch nicht berichtigt werden.
Quellen
- Energieausweis: Ausstellung und Verwendung, § 80 (gesetze-im-internet.de)
- Energieausweis: Ausstellungsberechtigung, § 88 (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 311b: Verträge über Grundstücke (gesetze-im-internet.de)
Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
Dazu passt auch: Haus verkaufen in Rostock, Immobilienbewertung in Rostock, Brauche ich einen Energieausweis beim Hausverkauf? und Geerbtes Haus verkaufen: Was müssen Sie beachten?.
Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock
Zuletzt aktualisiert: · Immobilienliebling GmbH

