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Immobilienliebling

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Für den Hausverkauf brauchen Sie vor allem den Grundbuchauszug, einen gültigen Energieausweis, Baupläne und Nachweise zu Umbauten und Modernisierungen. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Je vollständiger die Mappe, desto schneller und sicherer verläuft der Verkauf.
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Immobilienerfahrung in Rostock seit 1997
  • Büro in der Krämerstraße

Öffnungszeiten: siehe Kontakt

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Der Energieausweis ist die einzige Unterlage, die das Gesetz ausdrücklich verlangt (Stand Oktober 2026). Alle anderen Papiere erwarten Käufer, Banken und Notar in der Praxis. Beginnen Sie früh, denn einige Dokumente brauchen Wochen.

  • Aktueller Grundbuchauszug (beim Grundbuchamt, nur mit berechtigtem Interesse)
  • Energieausweis
  • Flurkarte und Lageplan (beim Katasteramt)
  • Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung
  • Baugenehmigungen, Baulasten- und Altlastenauskunft, soweit vorhanden
  • Nachweise zu Modernisierungen (Heizung, Dach, Fenster, Dämmung) mit Rechnungen
  • Versicherungsnachweise und Grundsteuerbescheid
  • Bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan
  • Bei Erbe: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll

Brauche ich einen Energieausweis zum Hausverkauf?

Ja. Bei einem Verkauf muss ein Energieausweis vorliegen. Sie müssen ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen oder sichtbar auslegen. Nach dem Kaufvertrag erhält der Käufer ihn oder eine Kopie (§ 80 GEG). Details finden Sie im Ratgeber zum Energieausweis.

Wo bekomme ich die Unterlagen?

Vieles liegt schon bei Ihnen: Kaufvertrag, Rechnungen, Pläne. Fehlendes besorgen Sie bei den zuständigen Stellen. Klären Sie bei Behörden vorab Kosten und Bearbeitungszeit.

  • Grundbuchauszug: Grundbuchamt beim Amtsgericht
  • Flurkarte: Katasteramt
  • Baugenehmigung und Bauakte: Bauamt der Stadt oder des Landkreises
  • Energieausweis: ausstellungsberechtigte Fachleute (§ 88 GEG)
  • Eigentumswohnung: Hausverwaltung

Warum sind vollständige Unterlagen so wichtig?

Käufer und Banken prüfen genau. Fehlende Papiere verzögern die Finanzierung und führen zu Preisverhandlungen. Unklare Angaben zum Haus können später Streit auslösen.

Geben Sie Mängel offen an, die Sie kennen. Das schützt Sie vor späteren Ansprüchen. Lassen Sie sich im Zweifel vom Notar oder Anwalt beraten.

Häufige Fragen

Muss ich einen Energieausweis vorlegen?

Ja. Bei Verkauf muss ein Energieausweis vorliegen und Interessenten spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden (§ 80 GEG, Stand Oktober 2026).

Wie komme ich an den Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Als Eigentümer haben Sie ein berechtigtes Interesse. Der Auszug kostet eine Gebühr.

Was ist, wenn mir Pläne oder Genehmigungen fehlen?

Fragen Sie beim Bauamt nach einer Kopie aus der Bauakte. Nicht jede Unterlage ist Pflicht, aber Käufer fragen oft danach.

Welche Unterlagen brauche ich bei einem Erbe?

Zusätzlich einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ohne Nachweis der Erbenstellung kann das Grundbuch nicht berichtigt werden.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

Dazu passt auch: Haus verkaufen in Rostock, Immobilienbewertung in Rostock, Brauche ich einen Energieausweis beim Hausverkauf? und Geerbtes Haus verkaufen: Was müssen Sie beachten?.

Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock

Zuletzt aktualisiert: · Immobilienliebling GmbH

Wir sind Immobilienliebling

Mit Immobilienerfahrung in Rostock seit 1997 helfen wir Eigentümern, ihre Immobilie gut zu verkaufen. Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Zuhause wert ist, und begleiten Sie bis zum Schluss. Das erste Gespräch ist kostenlos.

Mehr über unsWas Kunden sagenBewertungen bei Google

Immobilien haben wir bisher begleitet
1.848
vorgemerkte Interessenten in unserer Datenbank
2.720
Mal wurden unsere Exposés im letzten Jahr angesehen
35.278
Besichtigungen im letzten Jahr
179

Stand: Oktober 2026

So läuft ein Verkauf mit uns

  1. 1

    Wir lernen uns kennen

    Sie erzählen, wir hören zu und sehen uns Ihre Immobilie an. Danach nennen wir Ihnen ehrlich den Wert.

  2. 2

    Wir bereiten alles vor

    Unterlagen, Fotos, Exposé: Wir kümmern uns darum und sagen Ihnen, was noch fehlt.

  3. 3

    Wir zeigen Ihr Zuhause

    Passende Interessenten besichtigen. Dabei prüfen wir – soweit möglich – auch die finanzielle Machbarkeit des Kaufs.

  4. 4

    Wir begleiten bis zum Schluss

    Verhandlung, Notartermin, Schlüsselübergabe: Wir sind dabei.

Wo wir für Sie da sind

Unser Büro ist in Rostock. Wir beraten Eigentümer in diesen Städten und an der Küste.

Fragen, die Eigentümer uns stellen

Kurze Antworten zum Aufklappen. Den ganzen Ratgeber öffnen Sie über den Link darunter.

Lohnt sich eine Ferienwohnung an der Ostsee als Kapitalanlage?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob sich eine Ferienwohnung lohnt, hängt von Lage, Baurecht der Gemeinde, Auslastung, Kosten und Steuern ab. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ferienvermietung dort erlaubt ist. Rechnen Sie mit eigenen, vorsichtigen Zahlen und lassen Sie sich beraten.

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Darf man eine Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern selbst vermieten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ob Sie eine Ferienwohnung vermieten dürfen, bestimmen Baurecht, Bebauungsplan, Teilungserklärung und örtliche Regeln der Gemeinde. Pauschal erlaubt oder verboten ist es nicht. Fragen Sie vor der ersten Vermietung beim Bauamt der Gemeinde nach und lassen Sie die Antwort schriftlich bestätigen.

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Wo ist ein Haus an der Ostsee noch günstig zu haben?

Eine feste Liste günstiger Orte gibt es nicht, weil sich Preise ständig ändern. Als Faustregel sind Orte abseits der Küste und ohne Meerblick meist günstiger als die bekannten Seebäder. Vergleichen Sie Bodenrichtwerte im GeoPortal MV und aktuelle Angebote. Prüfen Sie Zustand, Anbindung und Baurecht genau.

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Studentenwohnung in Rostock oder Greifswald als Kapitalanlage

Studentenwohnungen können für Anleger interessant sein, weil Rostock und Greifswald Hochschulstädte sind. Eine sichere Rendite gibt es aber nicht. Es zählen Lage, Zustand, Mietrecht, Leerstandsrisiko und Steuern. Rechnen Sie vorsichtig, prüfen Sie vor dem Kauf alle Unterlagen und lassen Sie sich von Steuerberater und Notar beraten.

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Woran erkenne ich einen guten Immobilienmakler?

Ein guter Makler hat die Erlaubnis nach § 34c GewO, kennt Ihren Ort, begründet seinen Preisvorschlag nachvollziehbar und legt Bedingungen in Textform offen. Er drängt nicht zur Unterschrift und verspricht keinen Wunschpreis. Fragen Sie nach Referenzen und lassen Sie sich Leistungen schriftlich geben.

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Wo finde ich den Bodenrichtwert in Mecklenburg-Vorpommern?

Den Bodenrichtwert finden Sie kostenlos im GeoPortal MV unter dem Fachthema Bodenrichtwerte. Geben Sie Adresse oder Flurstück ein und lesen Sie den Wert in Euro pro Quadratmeter ab. Amtliche Auszüge erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Der Wert ist nicht der Preis Ihres Hauses.

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Wie wird eine Immobilie bewertet?

Eine Immobilie wird nach einem von drei anerkannten Verfahren bewertet: Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswert. Welches passt, hängt von der Art der Immobilie ab. Für einen Verkauf reicht meist eine Bewertung durch den Makler vor Ort, ein Gutachten brauchen Sie vor allem bei Streit oder Gericht.

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Was kostet ein Makler in Mecklenburg-Vorpommern? Wie hoch ist die Provision?

Eine feste Maklerprovision gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Die Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Maklervertrag festgelegt. Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist Textform erforderlich. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch Privatpersonen gilt: Wird die Provision von beiden Seiten verlangt, müssen Käufer und Verkäufer gleich viel zahlen (Stand Oktober 2026).

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6 Prozent der Gegenleistung, meist des Kaufpreises (Stand Oktober 2026, laut Steuerportal des Landes). Sie entsteht mit dem notariellen Kaufvertrag. In der Regel zahlt sie der Käufer. Befreit sind unter anderem Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie.

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Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf in MV an?

Beim Kauf zahlt der Käufer neben dem Kaufpreis Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und je nach Vertrag einen Teil der Maklerprovision. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Grunderwerbsteuer bei 6 Prozent (Stand Oktober 2026). Notar- und Gerichtskosten richten sich nach einem gesetzlichen Kostenverzeichnis, die Provision ist verhandelbar.

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Wann fällt Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf an?

Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkaufen (§ 23 EStG, Stand Oktober 2026). Ausgenommen ist ein Haus, das Sie zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt haben, oder im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor. Steuerfragen klärt Ihr Steuerberater.

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Wie viel Erbschaftsteuer fällt beim Erben eines Hauses an?

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des gesamten Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Der Freibetrag beträgt für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro (§ 16 ErbStG, Stand Oktober 2026). Ein selbst bewohntes Familienheim kann steuerfrei bleiben. Den Einzelfall klärt der Steuerberater.

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Geerbtes Haus verkaufen: Was müssen Sie beachten?

Bei einem geerbten Haus müssen Sie zuerst Ihre Erbenstellung nachweisen, meist mit Erbschein. Gibt es mehrere Erben, können diese das Haus nur gemeinsam verkaufen (§ 2040 BGB). Steuerlich kann die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG eine Rolle spielen. Lassen Sie Steuerfragen vom Steuerberater klären (Stand Oktober 2026).

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Haus verkaufen bei Scheidung: Was gilt?

Gehört das Haus beiden Eheleuten, können Sie es nur gemeinsam verkaufen. Gehört es einem allein, kann die Zustimmung des Partners nötig sein, wenn das Haus fast das ganze Vermögen ausmacht (§ 1365 BGB). Eine Scheidung ist nach einem Trennungsjahr möglich (§ 1566 BGB). Klären Sie Rechtsfragen mit einem Anwalt (Stand Oktober 2026).

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Vermietete Wohnung verkaufen: Was Eigentümer beachten müssen

Ja, Sie können eine vermietete Wohnung verkaufen. Der Mietvertrag endet dadurch nicht. Der Käufer tritt in den Vertrag ein („Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB). In bestimmten Fällen hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Wer die Wohnung ohne Mieter übergeben will, braucht einen echten Kündigungsgrund.

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Haus mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen: So geht es

Ja, ein Haus mit Wohnrecht oder Nießbrauch lässt sich verkaufen. Das Recht bleibt im Grundbuch eingetragen und geht auf den Käufer über. Der Berechtigte darf weiter im Haus wohnen oder es nutzen. Das kann den Kreis der Käufer verkleinern und den Preis beeinflussen. Alternativ kann das Recht gelöscht werden.

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Wie verkauft eine Erbengemeinschaft ein Haus?

Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus nur gemeinsam verkaufen, alle Miterben müssen zustimmen (§ 2040 BGB). Jeder Miterbe kann zwar die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), einen Verkauf gegen den Willen der anderen kann er aber nicht allein durchsetzen. Bei Streit kommen Verhandlung, Erbteilsverkauf oder Teilungsversteigerung in Betracht.

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Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Ein Hausverkauf braucht von der Vorbereitung bis zur Schlüsselübergabe meist mehrere Monate. Entscheidend sind ein realistischer Preis, vollständige Unterlagen und die Nachfrage vor Ort. Eine amtliche Statistik für ganz MV gibt es nicht, deshalb nennen wir hier keine feste Zahl.

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Lohnt sich ein Makler beim Hausverkauf?

Ob sich ein Makler lohnt, hängt von Ihrer Zeit, Ihrer Erfahrung und dem Objekt ab. Ein Makler übernimmt Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung. Sie sparen die Provision, wenn Sie selbst verkaufen, tragen dann aber Aufwand und Risiko. Die Provision ist frei verhandelbar und muss schriftlich vereinbart werden.

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Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Für den Hausverkauf brauchen Sie vor allem den Grundbuchauszug, einen gültigen Energieausweis, Baupläne und Nachweise zu Umbauten und Modernisierungen. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Je vollständiger die Mappe, desto schneller und sicherer verläuft der Verkauf.

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Brauche ich einen Energieausweis beim Hausverkauf?

Ja. Beim Verkauf muss ein Energieausweis vorliegen. Sie müssen ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen oder gut sichtbar auslegen und dem Käufer nach Vertragsabschluss übergeben. Er gilt zehn Jahre (§§ 79 und 80 GEG, Stand Oktober 2026). Ausstellen dürfen ihn nur berechtigte Fachleute.

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Wann ist der beste Zeitpunkt, Ihr Haus zu verkaufen?

Den einen besten Monat gibt es nicht. Entscheidend ist Ihre persönliche Lage: Sind Haus und Unterlagen bereit? Passt die Haltefrist steuerlich? Brauchen Sie das Geld oder den Platz? Der Markt kann sich ändern, aber niemand kann ihn sicher vorhersagen. Wer früh plant, verkauft meist ruhiger.

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Tom Hübner und Team der Immobilienliebling GmbH

Tom Hübner, Geschäftsführer der Immobilienliebling GmbH, und sein Team beraten Sie persönlich. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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