Wie viel Erbschaftsteuer fällt beim Erben eines Hauses an?
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Welche Freibeträge gelten beim Erben?
Steuerfrei bleibt der Erwerb bis zu einem persönlichen Freibetrag. Er hängt davon ab, wie nah Sie dem Verstorbenen standen. Gezählt wird das gesamte Erbe, nicht nur das Haus.
- Ehegatte und Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Kinder verstorbener Kinder: 400.000 Euro
- Enkel (Kinder der Kinder): 200.000 Euro
- Übrige Personen der Steuerklasse I, zum Beispiel Eltern beim Erbfall: 100.000 Euro
- Steuerklasse II, zum Beispiel Geschwister, Nichten und Neffen: 20.000 Euro
- Steuerklasse III, alle übrigen Erwerber: 20.000 Euro
Was sind die Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer?
Das Gesetz teilt Erben in drei Steuerklassen ein (§ 15 ErbStG). Entscheidend ist das Verhältnis zum Verstorbenen.
- Klasse I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel sowie Eltern und Voreltern beim Erbfall
- Klasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
- Klasse III: alle übrigen Erwerber
Wann bleibt ein geerbtes Haus als Familienheim steuerfrei?
Ein bebautes Grundstück, das der Verstorbene selbst bewohnt hat, kann für Ehegatten und Kinder steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Der Erbe muss die Wohnung unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Bei Kindern gilt die Befreiung nur, soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Zieht der Erbe innerhalb von zehn Jahren wieder aus, entfällt die Befreiung rückwirkend. Ausnahme: zwingende Gründe, die eine Selbstnutzung verhindern.
Was passiert, wenn ich das geerbte Haus verkaufe?
Verkaufen Sie ein Familienheim innerhalb der Zehnjahresfrist, kann die Steuerbefreiung nachträglich entfallen. Bei einem Haus, das nicht als Familienheim begünstigt ist, kann zusätzlich Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn anfallen, wenn die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG noch läuft.
Planen Sie den Verkauf deshalb mit dem Steuerberater, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Mehr zum Ablauf lesen Sie im Ratgeber zum Verkauf einer Erbimmobilie.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder beim Erben eines Hauses?
Er beträgt 400.000 Euro pro Kind und Elternteil (§ 16 ErbStG, Stand Oktober 2026). Das gesamte Erbe zählt, nicht nur das Haus.
Muss ich als Ehepartner Erbschaftsteuer auf das Haus zahlen?
Der Freibetrag für Ehegatten beträgt 500.000 Euro. Ein selbst bewohntes Familienheim kann zusätzlich steuerfrei bleiben, wenn Sie es zehn Jahre selbst nutzen (§ 13 ErbStG).
Darf ich ein steuerfrei geerbtes Familienheim verkaufen?
Ja, aber die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn Sie es innerhalb von zehn Jahren nicht mehr selbst bewohnen. Es sei denn, zwingende Gründe hindern Sie daran.
Wo erfahre ich, wie viel Erbschaftsteuer ich zahlen muss?
Beim Finanzamt, das den Bescheid erlässt, und bei Ihrem Steuerberater. Wir geben keine Steuerberatung und nennen nur die Regeln aus dem Gesetz.
Quellen
- ErbStG § 16: Freibeträge (gesetze-im-internet.de)
- ErbStG § 15: Steuerklassen (gesetze-im-internet.de)
- ErbStG § 13: Steuerbefreiungen (gesetze-im-internet.de)
- EStG § 23: Private Veräußerungsgeschäfte (gesetze-im-internet.de)
Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
Dazu passt auch: Geerbtes Haus verkaufen: Was müssen Sie beachten?, Wann fällt Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf an?, Haus verkaufen in Rostock und Immobilienbewertung in Rostock.
Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock
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