Darf man eine Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern selbst vermieten?
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Darf man eine Ferienwohnung selbst vermieten?
Grundsätzlich ja, aber nur, wenn es am Ort zulässig ist. Es gibt keine einheitliche Regel für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinden können unterschiedlich entscheiden.
Eine Ferienwohnung ist nach § 13a BauNVO ein Raum oder Gebäude, der gegen Entgelt nur vorübergehend an einen ständig wechselnden Kreis von Gästen überlassen wird. Sie ist von der Dauervermietung klar zu unterscheiden.
Wer bestimmt, ob Ferienvermietung erlaubt ist?
Mehrere Stellen reden mit. Prüfen Sie alle, bevor Sie vermieten.
- Baurecht und Bebauungsplan: Das Baugebiet entscheidet, ob Ferienwohnungen zulässig sind (§ 13a BauNVO).
- Die Gemeinde: Sie kann örtliche Regeln haben, zum Beispiel zur Zweckentfremdung von Wohnraum oder zu Abgaben wie der Kurabgabe. Ob und welche Regeln in Ihrem Ort gelten, erfahren Sie dort.
- Die Eigentümergemeinschaft: Die Teilungserklärung oder Beschlüsse können Ferienvermietung einschränken.
- Der Vermieter, falls Sie nicht selbst Eigentümer sind: Untervermietung braucht Zustimmung.
Wie finde ich heraus, ob es bei mir erlaubt ist?
Gehen Sie so vor. So haben Sie am Ende eine belastbare Antwort.
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung lesen, falls Sie eine Eigentumswohnung haben.
- Beim Bauamt der Gemeinde nachfragen, in welchem Baugebiet Ihr Grundstück liegt und ob Ferienvermietung dort zulässig ist.
- Fragen, ob eine Genehmigung, Anmeldung oder Nutzungsänderung nötig ist.
- Nach Abgaben wie der Kurabgabe oder Gästemeldung fragen.
- Die Auskunft schriftlich bestätigen lassen.
Muss ich Steuern zahlen und etwas anmelden?
Einnahmen aus Ferienvermietung sind in der Regel steuerpflichtig. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt vom Umfang der Leistungen ab. Auch die Umsatzsteuer kann eine Rolle spielen.
Sprechen Sie vor der ersten Vermietung mit einem Steuerberater. Er klärt auch, wie sich Eigennutzung auswirkt.
Was ist, wenn ich die Wohnung verkaufen will?
Käufer fragen, ob die Ferienvermietung genehmigt und zulässig war. Halten Sie deshalb Nachweise bereit, zum Beispiel Auskünfte der Gemeinde und die Teilungserklärung.
Eine fehlende Erlaubnis kann den Verkauf erschweren. Klären Sie das, bevor Sie die Wohnung anbieten.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zu Ihrem Einzelfall klären Sie bitte mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung für die Ferienvermietung?
Das hängt von Ort und Baugebiet ab. Manchmal ist eine Nutzungsänderung nötig. Fragen Sie beim Bauamt der Gemeinde nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein einheitliches Verbot?
Ein einheitliches Verbot für das ganze Land gibt es nach unserer Prüfung nicht belegt. Entscheidend sind Bebauungsplan und örtliche Regeln der Gemeinde. Bitte prüfen Sie das bei der Gemeinde oder dem Bauamt.
Darf ich als Wohnungseigentümer Feriengäste aufnehmen?
Nur, wenn es die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung zulassen. Manche schließen es aus oder verlangen Zustimmung. Lesen Sie die Unterlagen oder fragen Sie die Hausverwaltung.
Ist die Kurabgabe meine Sache?
Das richtet sich nach der Satzung der Gemeinde. Oft sammelt der Vermieter die Abgabe von den Gästen ein. Fragen Sie bei der Gemeinde, wie es bei Ihnen geregelt ist.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
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Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock
Zuletzt aktualisiert: · Immobilienliebling GmbH

