Woran erkenne ich einen guten Immobilienmakler?
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Woran erkenne ich einen guten Makler?
An überprüfbaren Dingen: Erlaubnis, Ortskenntnis, klare Verträge und ehrliche Beratung. Bauchgefühl allein reicht nicht.
Ein guter Makler erklärt Ihnen seine Arbeit verständlich, beantwortet Fragen direkt und lässt Ihnen Zeit für die Entscheidung.
Welche Voraussetzungen muss ein Makler erfüllen?
Wer gewerbsmäßig Grundstücke oder Wohnräume vermittelt oder Gelegenheiten dazu nachweist, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Die Behörde kann sie bei Unzuverlässigkeit oder ungeordneten Vermögensverhältnissen versagen.
Fragen Sie nach der Erlaubnis und lassen Sie sich diese zeigen. Seriöse Makler tun das ohne Zögern.
Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus braucht Textform (§ 656a BGB). Eine mündliche Absprache genügt nicht.
Welche Fragen sollte ich im Gespräch stellen?
Stellen Sie diese Fragen. Gute Antworten sind konkret und belegbar.
- Wie begründen Sie den vorgeschlagenen Preis? Welche Vergleichsobjekte gibt es?
- Wie vermarkten Sie das Haus? Welche Portale, Fotos, Unterlagen?
- Wie kennen Sie den Ort und die Käufer in dieser Lage?
- Wie hoch ist die Provision, wer zahlt sie, und wann wird sie fällig?
- Wie lange läuft der Vertrag, und wie kann ich ihn beenden?
- Wer ist mein fester Ansprechpartner?
Welche Warnzeichen gibt es?
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie eines dieser Zeichen sehen.
- Ein auffällig hoher Preisvorschlag ohne Begründung, nur um Ihren Auftrag zu bekommen
- Druck, sofort zu unterschreiben
- Keine Erlaubnis oder ausweichende Antworten dazu
- Unklare Provisionsregeln oder lange Bindung ohne Ausstieg
- Keine Vergleichsdaten oder Referenzen
- Mündliche Zusagen, die nicht im Vertrag stehen
Wie gehe ich bei der Auswahl vor?
Vergleichen Sie zwei oder drei Makler. Lassen Sie sich Leistungen und Preisvorschlag schriftlich geben. Lesen Sie den Vertrag in Ruhe und fragen Sie bei Unklarheiten nach, gern auch einen Rechtsanwalt.
Zur Provision lesen Sie bitte unseren Ratgeber zur Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern. Ob sich ein Makler lohnt, beantworten wir im Ratgeber zum Verkauf mit oder ohne Makler.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zu Ihrem Einzelfall klären Sie bitte mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar.
Häufige Fragen
Brauchen Makler eine Erlaubnis?
Ja. Wer gewerbsmäßig Grundstücke oder Wohnräume vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Sie dürfen den Nachweis verlangen.
Muss der Maklervertrag schriftlich sein?
Er muss in Textform vorliegen, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Das gilt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern (§ 656a BGB). Mündliche Verträge reichen nicht.
Wie finde ich einen Makler vor Ort?
Fragen Sie im Bekanntenkreis, sehen Sie sich Angebote im Ort an und lassen Sie sich zwei bis drei Makler vorstellen. Achten Sie auf Ortskenntnis und nachvollziehbare Preisbegründung.
Soll ich den Makler mit dem höchsten Preisvorschlag nehmen?
Nein. Ein hoher Preis ohne Begründung ist ein Warnzeichen. Ein Preis, der am Markt nicht erzielt wird, verlängert den Verkauf. Verlangen Sie Vergleichsobjekte als Beleg.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
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Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock
Zuletzt aktualisiert: · Immobilienliebling GmbH

