Brauche ich einen Energieausweis beim Hausverkauf?
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Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich mein Haus verkaufe?
Ja. Bei einem Verkauf muss ein Energieausweis ausgestellt sein, sofern noch kein gültiger vorliegt (§ 80 GEG). Es gibt Ausnahmen, etwa bei Baudenkmälern. Im Zweifel fragen Sie einen Energieberater.
Der Ausweis dient nur zur Information über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und zum groben Vergleich von Gebäuden. Er ist kein Gutachten über den Wert des Hauses.
Wann muss ich den Energieausweis vorlegen?
Spätestens bei der Besichtigung. Es reicht, ihn auszuhängen oder auszulegen. Wird nicht besichtigt, muss er unverzüglich vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss erhält der Käufer den Ausweis oder eine Kopie.
- Besichtigung: Ausweis vorlegen oder sichtbar auslegen
- Keine Besichtigung: unverzüglich vorlegen, auch auf Verlangen
- Nach Vertragsabschluss: Original oder Kopie an den Käufer
- Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern: Der Käufer muss nach der Übergabe ein Beratungsgespräch zur Energieeffizienz führen, wenn es kostenlos als Einzelleistung angeboten wird
Welche Angaben gehören in die Immobilienanzeige?
Liegt bei der Anzeigenschaltung bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Kennwerte in der Anzeige stehen (§ 87 GEG). Verantwortlich sind Verkäufer und Makler.
- Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Hauptenergieträger der Heizung
- Baujahr des Wohngebäudes
- Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes
Wer darf den Energieausweis ausstellen und wie lange gilt er?
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GEG). Er endet vorzeitig, wenn ein neuer nötig wird, zum Beispiel nach einer wesentlichen Änderung.
Ausstellen dürfen ihn nur Berechtigte nach § 88 GEG, etwa Architekten, Bauingenieure und bestimmte Handwerker oder Techniker mit passender Weiterbildung. Fragen Sie nach dem Nachweis der Berechtigung.
- Bedarfsausweis: berechnet aus Gebäudedaten
- Verbrauchsausweis: beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch
- Welcher Ausweis zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Der Aussteller berät Sie dazu.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Zehn Jahre. Er endet vorzeitig, wenn nach den gesetzlichen Vorgaben ein neuer Ausweis nötig wird (§ 79 GEG, Stand Oktober 2026).
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Sie verstoßen gegen gesetzliche Pflichten und riskieren Ärger mit Käufern und Behörden. Welche Folgen genau drohen, klärt im Zweifel ein Anwalt. Am einfachsten: Besorgen Sie den Ausweis vor dem ersten Inserat.
Muss der Energieausweis in der Anzeige stehen?
Liegt er bei der Anzeigenschaltung vor, müssen bestimmte Angaben in die Anzeige (§ 87 GEG): zum Beispiel Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Personen mit einer Berechtigung nach § 88 GEG, zum Beispiel bestimmte Architekten, Ingenieure und Handwerker mit passender Schulung.
Quellen
- Energieausweis: Grundsätze, § 79 (gesetze-im-internet.de)
- Energieausweis: Ausstellung und Verwendung, § 80 (gesetze-im-internet.de)
- Energieausweis: Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige, § 87 (gesetze-im-internet.de)
- Energieausweis: Ausstellungsberechtigung, § 88 (gesetze-im-internet.de)
Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
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Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock
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