Haus verkaufen bei Scheidung: Was gilt?
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Wer muss dem Verkauf bei einer Scheidung zustimmen?
Das hängt davon ab, wem das Haus gehört. Stehen beide Eheleute im Grundbuch, müssen beide verkaufen und den Kaufvertrag unterschreiben. Einer allein kann das nicht.
Gehört das Haus nur einem Partner, ist der andere nicht automatisch ausgeschlossen. Macht das Haus im Wesentlichen das ganze Vermögen aus, kann der Verkäufer nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verkaufen (§ 1365 BGB). Verweigert dieser die Zustimmung ohne ausreichenden Grund, kann das Familiengericht sie in engen Grenzen ersetzen.
Welche Möglichkeiten gibt es für das gemeinsame Haus?
Es gibt meist drei Wege. Welcher passt, hängt von Finanzen, Kindern und Wünschen ab. Sprechen Sie früh darüber, damit Sie Zeit für eine Lösung haben.
- Verkauf an Dritte und Aufteilung des Erlöses
- Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus
- Weiterhin gemeinsam behalten, zum Beispiel vorübergehend vermieten
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf?
Eine Scheidung setzt in der Regel ein Trennungsjahr voraus. Nach einem Jahr Trennung gilt die Ehe als gescheitert, wenn beide die Scheidung wollen. Nach drei Jahren gilt das auch gegen den Willen eines Partners (§ 1566 BGB). Der Verkauf kann aber schon vorher passieren, wenn beide einverstanden sind.
Viele Paare verkaufen bewusst vor der Scheidung. Dann liegt der Erlös fest, und der Zugewinnausgleich lässt sich leichter klären. Das ist eine rechtliche Frage. Fragen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.
Welche Steuern können beim Verkauf anfallen?
Beim Verkauf kann Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen, wenn die Zehnjahresfrist läuft und Sie das Haus nicht selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Wer bis zum Verkauf selbst im Haus wohnt oder im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor, kann ausgenommen sein. Wer vor dem Verkauf auszieht, sollte das mit dem Steuerberater prüfen.
Überträgt ein Partner seinen Anteil an den anderen bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung, ist das von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 GrEStG).
Häufige Fragen
Kann mein Ehepartner den Verkauf blockieren?
Stehen beide im Grundbuch, ja, denn ohne beide Unterschriften kommt kein Verkauf zustande. Dann hilft eine Einigung oder rechtliche Beratung.
Muss ich das Haus während des Trennungsjahres verkaufen?
Nein. Es gibt keine Pflicht. Der Verkauf kann früher oder später erfolgen, wenn beide einverstanden sind.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Partner den anderen auszahlt?
Der Erwerb durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ist befreit (§ 3 GrEStG). Prüfen Sie Ihren Fall mit dem Notar.
Wer entscheidet über den Preis?
Beide Eigentümer gemeinsam. Eine neutrale Wertermittlung hilft, Streit über den Preis zu vermeiden.
Quellen
- BGB § 1365: Verfügung über das Vermögen im Ganzen (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 1566: Vermutung für das Scheitern (gesetze-im-internet.de)
- EStG § 23: Private Veräußerungsgeschäfte (gesetze-im-internet.de)
- GrEStG § 3: Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung (gesetze-im-internet.de)
Stand: Oktober 2026. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
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Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock
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