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title: "Maklerprovision in MV: Was kostet ein Makler? – Ihr Makler"
url: https://hausgutverkaufen.de/ratgeber/maklerprovision-mecklenburg-vorpommern/
description: "Maklerprovision in MV: Es gibt keine gesetzliche Höhe, sie ist verhandelbar. Beim Haus oder der Wohnung teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten fair."
updated: 2026-10-19
brand: Immobilienliebling GmbH, Rostock
language: de
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# Was kostet ein Makler in Mecklenburg-Vorpommern? Wie hoch ist die Provision?

Eine feste Maklerprovision gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Die Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Maklervertrag festgelegt. Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist Textform erforderlich. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch Privatpersonen gilt: Wird die Provision von beiden Seiten verlangt, müssen Käufer und Verkäufer gleich viel zahlen (Stand Oktober 2026).

## Wie hoch ist die Maklerprovision in MV?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Die Provision ist frei verhandelbar, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wer Ihnen eine „Pflichtprovision“ nennt, irrt.

Prozentzahlen aus Ratgebern oder Portalen sind nur Erfahrungswerte. Eine belastbare, amtliche Quelle für einen einheitlichen Satz in MV gibt es nicht. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Prozentzahl. Lassen Sie sich die Höhe immer schriftlich im Angebot nennen.

Die Höhe hängt oft von Objekt, Lage, Aufwand und Leistungsumfang ab. Fragen Sie deshalb nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach dem, was dafür geleistet wird.

## Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Das hängt davon ab, wer den Makler beauftragt hat. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt seit Dezember 2020 eine klare Regel im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 656c BGB).

Beauftragen Sie als Verkäufer den Makler und soll auch der Käufer zahlen, müssen beide Seiten sich in gleicher Höhe verpflichten. Der Makler darf den Käufer nicht stärker belasten als Sie. Arbeitet der Makler für eine Seite unentgeltlich, kann er auch von der anderen Seite keine Provision verlangen.

Hat nur eine Seite den Makler beauftragt und soll die andere Seite einen Teil erstatten, darf sie nicht mehr tragen als die Auftraggeber-Seite. Ihr Anteil wird zudem erst fällig, wenn die auftraggebende Seite ihren eigenen Anteil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB).

* Beide Seiten beauftragen den Makler: gleiche Höhe für Käufer und Verkäufer.
* Nur Sie beauftragen den Makler: Der Käufer darf höchstens so viel tragen wie Sie.
* Der Makler arbeitet für eine Seite kostenlos: Von der anderen Seite darf er nichts verlangen.

## Was muss im Maklervertrag stehen?

Der Vertrag über Haus oder Wohnung braucht die Textform (§ 656a BGB). Eine mündliche Absprache reicht nicht. Textform heißt zum Beispiel: Brief oder E-Mail mit lesbarer Erklärung.

Lesen Sie den Vertrag in Ruhe, bevor Sie unterschreiben. Fragen Sie nach, wenn ein Punkt unklar ist.

* Höhe der Provision und wer sie zahlt
* Wann sie fällig wird (üblicherweise erst nach wirksamem Kaufvertrag, bitte im Vertrag prüfen)
* Laufzeit und Kündigung des Vertrags
* Leistungen: Bewertung, Exposé, Fotos, Anzeigen, Besichtigungen, Verhandlung, Begleitung zum Notar
* Ob Sie allein einen Makler beauftragen oder mehrere (Alleinauftrag oder einfacher Auftrag)

## Wie vergleiche ich Angebote von Maklern?

Vergleichen Sie nicht nur den Prozentsatz. Ein niedriger Satz bringt Ihnen wenig, wenn der Verkaufspreis am Ende niedriger ausfällt oder der Verkauf lange dauert.

Bitten Sie um eine nachvollziehbare Wertermittlung und fragen Sie, wie der Makler den Preis begründet. Lassen Sie sich Referenzen aus Ihrer Region nennen.

* Wie begründet der Makler den Angebotspreis?
* Welche Leistungen sind in der Provision enthalten?
* Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gelten?
* Gibt es Erfahrung mit Objekten in Ihrer Gegend?

## Häufige Fragen

Gibt es in MV eine gesetzliche Maklerprovision?

Nein. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Die Höhe wird frei zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart. Der Gesetzgeber regelt nur, wie sich die Kosten bei Haus und Wohnung zwischen Käufer und Verkäufer verteilen dürfen.

Muss der Käufer die halbe Provision zahlen?

Nicht zwingend. Sie können als Verkäufer die gesamte Provision allein tragen. Soll der Käufer sich beteiligen, darf sein Anteil nicht höher sein als Ihrer (§ 656c und § 656d BGB).

Ist ein mündlicher Maklervertrag gültig?

Beim Verkauf von Wohnung oder Einfamilienhaus nicht. Der Vertrag braucht die Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief (§ 656a BGB).

Wann wird die Provision fällig?

Das richtet sich nach dem Maklervertrag. Üblich ist die Zahlung nach einem wirksamen Kaufvertrag. Prüfen Sie diesen Punkt vor der Unterschrift.

Ist die Provision steuerlich absetzbar?

Das hängt von Ihrer Situation ab, zum Beispiel davon, ob ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht. Lassen Sie das bitte von Ihrem Steuerberater prüfen.

## Quellen

* [BGB § 656c: Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F656c.html)
* [BGB § 656d: Vereinbarung über die Maklerkosten (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F656d.html)
* [BGB § 656a: Textform (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F656a.html)

Stand: Oktober 2026\. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

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Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock

Zuletzt aktualisiert: 19\. Oktober 2026 · Immobilienliebling GmbH
