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title: "Kaufnebenkosten in MV: Welche fallen an? – kostenlos beraten"
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description: "Kaufnebenkosten in MV: Grunderwerbsteuer 6 %, Notar, Grundbuch und eventuell Makler. Was Käufer zahlen und was Sie als Verkäufer wissen sollten."
updated: 2026-10-19
brand: Immobilienliebling GmbH, Rostock
language: de
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# Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf in MV an?

Beim Kauf zahlt der Käufer neben dem Kaufpreis Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und je nach Vertrag einen Teil der Maklerprovision. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Grunderwerbsteuer bei 6 Prozent (Stand Oktober 2026). Notar- und Gerichtskosten richten sich nach einem gesetzlichen Kostenverzeichnis, die Provision ist verhandelbar.

## Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Zum Kaufpreis kommen mehrere Posten hinzu. Sie heißen Kaufnebenkosten. Für Verkäufer sind sie wichtig, weil Käufer sie bei ihrer Finanzierung einrechnen müssen. Das beeinflusst, welchen Preis Interessenten stemmen können.

* Grunderwerbsteuer: 6 Prozent der Gegenleistung in MV (Stand Oktober 2026)
* Notarkosten für Beurkundung des Kaufvertrags und Abwicklung
* Gerichtskosten für die Grundbucheintragung (Eigentumswechsel, Grundschuld)
* Maklerprovision, falls ein Makler beteiligt ist und der Käufer sich beteiligen soll
* Eigene Kosten des Käufers, zum Beispiel für Gutachter, Umzug, Renovierung oder Finanzierungsgebühren

## Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten?

Notar- und Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt, im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG). Sie richten sich nach dem Wert der Immobilie. Der Notar darf davon nicht abweichen. Einen verlässlichen Prozentsatz nennen wir hier nicht, weil die Kosten vom Wert und vom Einzelfall abhängen.

Lassen Sie sich die Kosten vorab vom Notar erläutern. Er muss Ihnen Auskunft geben.

## Wer zahlt welche Nebenkosten: Käufer oder Verkäufer?

Üblicherweise trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten. Das steht im Kaufvertrag. Als Verkäufer zahlen Sie in der Regel Ihre eigene Provision, falls Sie den Makler beauftragt haben, und eventuell Kosten für die Löschung Ihrer Grundschuld.

Bei der Maklerprovision auf Haus oder Wohnung gilt eine Schutzregel: Soll der Käufer sich beteiligen, darf sein Anteil nicht höher sein als Ihrer (§ 656c, § 656d BGB).

* Käufer: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchgebühren, ggf. Provisionsanteil
* Verkäufer: ggf. Provisionsanteil, Löschung alter Grundschulden, Energieausweis, Unterlagen besorgen

## Warum sind Nebenkosten für den Verkauf wichtig?

Käufer rechnen mit dem Kaufpreis plus Nebenkosten. Banken verlangen oft, dass die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlt werden. Das kann Ihren Käuferkreis einschränken.

Ein realistischer Preis und gute Unterlagen helfen, Käufer sicher zu finanzieren. So verkürzen Sie Verhandlungen und vermeiden Absprünge kurz vor dem Notartermin.

## Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in MV insgesamt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Sicher ist nur die Grunderwerbsteuer mit 6 Prozent (Stand Oktober 2026). Notar, Grundbuch und Makler kommen je nach Objekt und Vertrag dazu.

Muss ich als Verkäufer Notarkosten zahlen?

Meist trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Das regelt der Kaufvertrag. Für die Löschung Ihrer eigenen Grundschuld fallen aber Kosten bei Ihnen an.

Kann ich Nebenkosten als Verkäufer verhandeln?

Notar- und Gerichtskosten nicht, sie sind gesetzlich festgelegt. Die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer kann der Kaufvertrag regeln. Bei der Provision gelten die Regeln der §§ 656c und 656d BGB.

Gehört die Grunderwerbsteuer zum Kaufpreis?

Nein. Sie wird zusätzlich auf die Gegenleistung berechnet und vom Finanzamt festgesetzt.

## Quellen

* [Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern: Grunderwerbsteuer](https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grunderwerbsteuer/)
* [GNotKG: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/)
* [BGB § 656d: Vereinbarung über die Maklerkosten (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F656d.html)
* [BGB § 311b: Verträge über Grundstücke (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F311b.html)

Stand: Oktober 2026\. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

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Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock

Zuletzt aktualisiert: 19\. Oktober 2026 · Immobilienliebling GmbH
