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title: "Grunderwerbsteuer in MV: aktueller Satz | Immobilienliebling"
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description: "Grunderwerbsteuer in MV: aktuell 6 Prozent der Gegenleistung (Stand Oktober 2026). Wer zahlt, wann sie fällig wird und wann Sie befreit sind."
updated: 2026-10-19
brand: Immobilienliebling GmbH, Rostock
language: de
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# Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6 Prozent der Gegenleistung, meist des Kaufpreises (Stand Oktober 2026, laut Steuerportal des Landes). Sie entsteht mit dem notariellen Kaufvertrag. In der Regel zahlt sie der Käufer. Befreit sind unter anderem Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie.

## Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in MV?

Das Land nennt auf seinem Steuerportal: „Sie beträgt derzeit in unserem Land 6 Prozent der Gegenleistung“ (Stand der Abfrage: Oktober 2026). Der Satz gilt landesweit, also auch in Rostock und im Umland.

Die Gegenleistung ist meist der Kaufpreis. Übernimmt der Käufer weitere Lasten oder räumt er Rechte ein, können diese zur Bemessungsgrundlage hinzukommen. Im Bundesgesetz steht nur ein Grundsatz von 3,5 Prozent (§ 11 GrEStG). Die Länder legen eigene Sätze fest, in MV sind es 6 Prozent.

Steuersätze können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Satz deshalb kurz vor dem Notartermin auf dem Steuerportal des Landes.

## Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hausverkauf?

In der Praxis zahlt der Käufer. Vertraglich ist das fast immer so geregelt. Rechtlich sind jedoch Erwerber und Veräußerer beide Steuerschuldner. Zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt sich auch an Sie als Verkäufer wenden.

Für Sie als Verkäufer ist deshalb wichtig: Sprechen Sie mit dem Notar, wie die Zahlung abgesichert ist. Ohne Zahlung stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie wird für die Eintragung des Käufers im Grundbuch gebraucht.

## Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Steuer entsteht bereits mit dem wirksamen Kaufvertrag, in der Regel mit der notariellen Beurkundung (§ 1 GrEStG). Den Steuerbescheid erhält der Käufer danach vom Finanzamt, meist über den Notar angestoßen. Die Zahlungsfrist steht im Bescheid.

1. Notartermin: Kaufvertrag wird beurkundet.
2. Der Notar meldet den Vorgang dem Finanzamt.
3. Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid.
4. Der Käufer zahlt die Steuer.
5. Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
6. Der Käufer wird im Grundbuch eingetragen.

## Wann entfällt die Grunderwerbsteuer?

In einigen Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das Gesetz nennt sie in § 3 GrEStG. Das Steuerportal MV führt zwei Beispiele auf: Erwerbe unter 2.500 Euro und Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie.

* Geringer Wert: bis 2.500 Euro
* Erwerb durch Ehegatten und Lebenspartner des Veräußerers
* Erwerb durch den früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
* Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkel)
* Erwerb von Todes wegen und Schenkungen (hier können andere Steuern anfallen)

## Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in MV 2026?

Sie beträgt 6 Prozent der Gegenleistung (Stand Oktober 2026, Steuerportal MV). Bei 300.000 Euro Kaufpreis wären das 18.000 Euro.

Zahlt der Verkäufer Grunderwerbsteuer?

Üblicherweise nicht, denn der Kaufvertrag legt sie dem Käufer auf. Gesetzlich haften aber beide Seiten. Lassen Sie sich vom Notar erklären, wie die Zahlung abgesichert ist.

Worauf wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Auf die Gegenleistung, also meist den Kaufpreis. Notar- und Grundbuchkosten gehören nicht dazu.

Fällt bei Übertragung an meine Kinder Grunderwerbsteuer an?

Der Erwerb durch Verwandte in gerader Linie ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 GrEStG). Schenkung- oder Erbschaftsteuer kann trotzdem eine Rolle spielen. Fragen Sie hierzu einen Steuerberater.

## Quellen

* [Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern: Grunderwerbsteuer](https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grunderwerbsteuer/)
* [GrEStG § 11: Steuersatz (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg%5F1983/%5F%5F11.html)
* [GrEStG § 3: Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg%5F1983/%5F%5F3.html)
* [GrEStG § 1: Erwerbsvorgänge (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg%5F1983/%5F%5F1.html)

Stand: Oktober 2026\. Gesetze, Steuersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen sie regelmäßig neu. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Ihrem Einzelfall helfen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

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Redaktion: Immobilienliebling GmbH, Krämerstraße 9, 18055 Rostock

Zuletzt aktualisiert: 19\. Oktober 2026 · Immobilienliebling GmbH
